Führerscheinklassen

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Informationen und Tipps für Verkehrsteilnehmer

Traktorführerschein Klasse L und T

Führerscheinklassen für Traktoren und Zugmaschinen

Hier erfährst Du mehr darüber, wie alt Du z.B. für den Traktorführerschein sein musst und wie schnell die landwirtschaftlichen Zugmaschinen fahren dürfen.

...oder fragst Du dich, welche Fahrzeuge gehören überhaupt zu den Zugmaschinen?
Keine Sorge hier sind die Antworten.

Traktorführerschein

Befristung:

keine Befrsitung

Beinhaltete Klassen

keine

Mindestalter

ab 16 Jahren

Führerscheinklasse L - kleine Zugmaschinen (Traktorführerschein)

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.

Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.

Unveränderte Klasse L - alles wie vor dem 19.01.2013

Traktorführerschein

Befristung:

keine Befristung

Beinhaltete Klassen

AM, L

Mindestalter

ab 16 Jahren

Führerscheinklasse T - große Zugmaschinen (Traktorführerschein)

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h.

Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - Anhänger erlaubt.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind auch hier erlaubt.

Unveränderte Klasse T - alles wie vor dem 19.01.2013

Traktorführerschein

Befristung:

keine Befristung

Beinhaltete Klassen

keine

Mindestalter

ab 16 Jahren

Führerscheinklasse L - kleine Zugmaschinen (Traktorführerschein)

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.

Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.

Traktorführerschein

Befristung:

keine Befristung

Beinhaltete Klassen

S, M, L

Mindestalter

ab 16 Jahren

Führerscheinklasse T - große Zugmaschinen (Traktorführerschein)

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h.

Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - Anhänger erlaubt.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind auch hier erlaubt.

Vereinfachung beim Traktorführerschein der Klasse L

Die 7. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung legt fest, dass die Führerscheinklasse L auch mit dem Autoführerschein gefahren werden darf.

Dies bringt für die Landwirtschaft einen deutlichen Nutzen, da die meisten neueren Traktoren auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ausgelegt sind. Ein Traktorführerschein der Klasse L oder T ist eine nur in Deutschland anerkannte Führerscheinklasse. Speziell für Saisonkräfte vom Ausland, aber auch Praktikanten und anderen Aushilfen kommt die Änderung sehr entgegen, denn für diesen Personenkreis war der Erwerb der Klasse L bzw. T eher unrentabel.

Vorsicht: Wer nur über die Führerscheinklasse L besitzt und mit einem Anhänger die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h überschreitet, muss mit drastischen Strafen rechnen. Dieses Vergehen ist nicht nur eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung sondern auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mögliche Folgen sind Punkte in Flensburg und ein saftiges Bußgeld.