Besonders bei schlechten Straßenverhältnissen sollte verstärkt auf ausreichend Abstand geachtet werden. Die gängigen Strafen für zu dichtes Auffahren sind in den folgenden Tabellen nachzulesen.
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot* |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes in Metern | 75 € | 1 Punkt | - |
4/10 des halben Tachowertes in Metern | 100 € | 1 Punkt | - |
3/10 des halben Tachowertes in Metern | 160 € | 1 Punkt | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes in Metern | 240 € | 1 Punkt | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes in Metern | 320 € | 1 Punkt | 3 Monate |
*Fahrverbot wird nur bei Geschwindigkeiten über 100km/h verhängt
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot* |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes in Metern | 100 € | 1 Punkt | - |
4/10 des halben Tachowertes in Metern | 180 € | 1 Punkt | - |
3/10 des halben Tachowertes in Metern | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes in Metern | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes in Metern | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
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Es gibt mehrere Faustregeln um den passenden Abstand herauszufinden. Eine einfache Methode ist es, sich einen Punkt am Straßenrand zu merken den das Vorausfahrende Fahrzeug gerade passiert. Dann zählt man die Sekunden, bis man selbst an dem Punkt ankommt. Somit hat man den Abstand in Sekunden zum Vordermann.
In Ortschaften sollte dabei mindestens ein "Ein-Sekunden-Abstand" eingehalten werden. Auf Landstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100km/h sollte mindestens ein Drei-Sekunden-Abstand zwischen Fahrzeugen liegen. Bei schlechten Straßenverhältnissen (Nässe, Glatteis, verschmutzte Fahrbahn) entsprechend mehr.
Eine weitere häufig angewendete Faustregel zur Ermittlung des Mindestabstands ist die halbe Tacho-Geschwindigkeit in Metern. Wenn Beispielsweise mit 120 km/h gefahren wird, sollte der Mindestabstand 60 Meter sein. Zur Abschätzung der Entfernung zum Vordermann kann man sich an den Begrenzungspfosten orientieren. Hier beträgt der Abstand von Pfosten zu Pfosten 50 Meter.