Führerscheinklassen

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Informationen und Tipps für Verkehrsteilnehmer

Drogen im Straßenverkehr

Das Straßenverkehrsgesetz und Drogenkonsum

Im Straßenverkehrsgesetzt (StVG) steht, dass das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Drogen verboten ist. Wird ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss bewegt, muss man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Bußgeld rechnen.

Drogen am Steuer

Fahren unter Drogeneinfluss
VergehenBußgeldPunkteFahrverbot
erste Drogenfahrt500 €2 Punkte1 Monat
zweite Drogenfahrt1.000 €2 Punkte3 Monate
ab der dritten Drogenfahrt1.500 €2 Punkte3 Monate
Verkehrsgefährdung unter DrogenFreiheits- oder Geldstrafe3 PunkteEntzug der Fahrerlaubnis

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Weitere Informationen zum Fahren unter Drogeneinfluss

Weiche Drogen im Straßenverkehr

Bei weichen Drogen wie Cannabisprodukten sind vier Szenarien denkbar

1. Der reine Besitz von Cannabisprodukten, also ohne Konsum und Beteiligung am Straßenverkehr, wird nachgewiesen.
Maßnahmen: Im Normalfall werden keine Maßnahmen bezüglich des Führerscheinentzugs veranlasst. Möglicherweise kann ein Drogenscreening angefordert werden, der den Nachweis von Drogenfreiheit erbringt.

2. Der reine Besitz von Cannabisprodukten im Straßenverkehr, aber ohne offensichtlichen Konsumhinweis.
Maßnahmen: Ein ärztliches Gutachten wird eingefordert, welches den Drogenkonsum widerspiegelt.

3. Es wird der Konsum von Cannabisprodukten nachgewiesen, allerdings ohne Beteiligung am Straßenverkehr.
Maßnahmen: Ein ärztliches Gutachten wird eingefordert, welches den Drogenkonsum widerspiegelt.

4. Es wird der Konsum von Cannabisprodukten in Verbindung zum Straßenverkehr nachgewiesen.
Maßnahmen: Es droht der Führerscheinentzug. Dies hängt davon ab, wie lange der Kosum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Dazu wird ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet.

Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt wird der Führerschein entzogen, auch wenn man nüchtern unterwegs war. Grund dafür ist, dass der Person nicht zugetraut wird den Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

Harte Drogen im Straßenverkehr

Konsumenten von harten Drogen wie Heroin, Methadon, Amphetamine, Ecstasy usw. traut der Gesetzgeber nicht zu ein Kraftfahrzeug zu führen. Diese Personen verlieren in der Regel ihren Führerschein, auch wenn sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind.

Hinweis bezüglich Drogenkontrollen
Einige Rechtsanwälte raten bei Drogenkontrollen, die Aussage zu verweigern. Als Beschuldigter ist man nicht verpflichtet eine Aussage oder gar Angaben bezüglich Konsum, Art und Menge von Betäubungsmitteln zu machen. Es entstehen auch in einem nachfolgenden Strafverfahren keinerlei Nachteile dadurch. Auch ein freiwilliger Urin-Test oder sonstige Tests bezüglich der Koordination sollten unterlassen werden. Diese dienen nur dem Nachweis von drogentypischen Ausfallerscheinungen und führen zum allergrößten Teil zu erheblichen Nachteilen für den Beschuldigten hinsichtlich der Dauer des Führerscheinentzugs.