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Informationen und Tipps für Verkehrsteilnehmer

Neuer Bußgeldkatalog 2016

Auszug aus dem Bußgeldkatalog nach Kategorien geordnet.

Verstöße gegen Verkehrsvorschriften - Kategorien:

Bußgeldkatalog - Grundlegende Begriffserklärungen

Im Bußgeldkatalog wird festgelegt, ab welchem Regelverstoß ein Fahrverbot bzw. ein Führerscheinentzug verhängt wird und wie hoch die Geldstrafen sind. Beim Bußgeldkatalog handelt es sich um eine Rechtsverordnung, die vom Bundesverkehrsminister erlassen wird.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Man spricht immer dann von einer Ordnungswidrigkeit, wenn das Straßenverkehrsrecht auf einfache Weise missachtet wurde. Bei geringfügigen Überschreitungen ist nur ein Verwarngeld zu entrichten. Bei  schwerwiegender Missachtung wird ein Bußgeld mit Punkten in Flensburg und möglicherweise sogar ein Fahrverbot verhängt. Im Bußgeldkatalog kann man nachlesen, welche Strafen für welches Vergehen verhängt werden.

Beispiele für solch eine einfache Verletzung des Straßenverkehrsrechts sind:

  • nicht blinken beim Abbiegen
  • Parkdauer überschritten
  • Halteverbot missachtet

Straftaten im Straßenverkehr

Eine Straftat setzt ein Verstoß gegen die verkehrsrechtliche Bestimmungen des Strafgesetzbuches voraus. Es können Fahrverbote bis zu drei Monaten, der Entzug der Fahrerlaubnis oder Geldstrafen bis zu 5000 € verhängt werden.

Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht
  • fahrlässige Verletzung von Personen im Straßenverkehr

Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann maximal auf drei Monate festgelegt werden. Nach Ablauf des Verbots wird der ursprüngliche Führerschein wieder zurück gegeben. Sinn und Zweck des Fahrverbots ist es, dass sich der Fahrzeugführer in Zukunft im Straßenverkehr angemessen verhält. Der Richter kann das veranschlagte Fahrverbot auch erhöhen, falls er den Eindruck hat, dass die Geldstrafe nicht zur Verhaltensbesserung beiträgt. Allerdings kann der Richter trotz Ermessensspielraum das Fahrverbot nicht auf mehr als drei Monate erhöhen.

Beispiele für ein Fahrverbot können sein:

Entzug der Fahrerlaubnis

Der Führerschein kann frühestens nach sechs Monaten bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu gemacht werden. Häufiger Grund sind Alkoholfahrten ab 1,1 Promille.

Motivation

Täglich verunglücken Menschen im Straßenverkehr. Die eigenen Fähigkeiten werden oft überschätzt und Verkehrsregeln missachtet. Durch die Bußgelder sollen die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Vorschriften angehalten werden. Statistiken bescheinigen Länder mit hohen Bußgeldern eine niedrigere Unfallbilanz. Im Bußgeldkatalog sind Informationen über Geldbuße, Strafen, Punkte in Flensburg oder dem Führerscheinentzug beschrieben.

Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu Informationszwecken, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bieten keine rechtlichen Grundlagen für Rechtsbehelfe gegen laufende Bußgeldverfahren.