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Informationen und Tipps für Verkehrsteilnehmer

Auto anmelden, Auto ummelden, Auto abmelden

Die gängigen KFZ-Zulassungen haben festgelegte Vorschriften, die weiter unten (im orangen Kasten) erläutert werden.


Die meisten kommen mit der Zulassungsstelle beim Kauf eines Kraftfahrzeuges in Kontakt. Bei einem Neuwagenkauf muss das Auto zunächst bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist nur eine Anmeldung notwendig, falls sich das Fahrzeug in abgemeldetem Zustand befindet. Preiswerter ist auf jeden Fall eine Ummeldung, was allerdings das Vertrauen in den Autokäufer voraussetzt.

Auto anmelden

Voraussetzung für die Zulassung eines Autos ist eine gültige Kraftfahrzeughaftpflicht Versicherung. Sie stellt sicher, dass das eventuelle Unfallopfer nicht auf dem entstandenen Schaden sitzen bleibt und dieser möglichst schnell beglichen wird.

Wo melde ich mein Auto an?

Das Zulassen bzw. das Anmelden eines Autos wird bei der zuständigen Zulassungsstelle durchgeführt. Bei welcher Zulassungsstelle das Kraftfahrzeug angemeldet wird, ist vom Wohnort des Fahrzeughalters abhängig. 

Was wird zum Anmelden eines Autos benötigt:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung Zur eindeutigen Identifikation wird ein gültiger Ausweis mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt benötigt. 

Versicherungsbestätigungsnummer Der zur Zulassung benötigte Bestätigungscode wird von der  Haftpflichtversicherung erteilt. Der Code stellt sicher, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Einige kennen vielleicht noch die Doppelkarte, welche seit 2008 durch die Versicherungsbestätigungsnummer ersetzt wurde und den gleichen Zweck erfällt. 

Zulassungsbescheinigung I und II Ältere Autos haben noch einen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese Dokumente sind bei neueren Autos durch die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ersetzt worden.

Bankdaten und Bargeld Zur Abbuchung der KFZ-Steuer werden Kontonummer und Bankleitzahl benötigt. Je nach Vorgang (Neuzulassung, Wiederzulassung ohne und mit Halterwechsel) werden Gebühren zwischen 10 und 30 € fällig.

Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung Beim Anmelden eines gebrauchten Autos, das im Inland gekauft wurde.

Abmeldebescheinigung Will man ein stillgelegtes Fahrzeug anmelden, muss eine Abmeldebescheinigung vorgelegt werden.

Kaufvertrag Manche Zulassungsstellen verlangen bei gebrauchten Fahrzeugen einen Kaufvertrag.  

Minderjährige brauchen die schriftliche Einwilligung beider Elternteile und zusätzlich deren Personalausweise oder Reisepässe.

Auto ummelden

Eine Ummeldung erfolgt in der Regel beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs oder bei einem Wohnungsumzug. Selbst wenn in der gleichen Straße ein Wohnungswechsel erfolgt, muss eine Kfz-Ummeldung gemacht werden.

Was wird zum Ummelden eines Autos benötigt:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung Zur Identifikation wird ein gültiger Ausweis benötigt.

Versicherungsbestätigungsnummer Von der Versicherung ausgestellter Bestätigungscode über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Ehemals auch Versicherungs-Doppelkarte genannt.

Zulassungsbescheinigung I und II Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bei älteren Autos wurden durch Zulassungsbescheinigung I und II ersetzt.

Bargeld und Bankdaten Bei dem Ummeldevorgang muss mit ca. 30 Euro gerechnet werden. Für technische Änderungen oder ein Wunschkennzeichen fallen weitere Kosten an. Die Bankdaten werden für die Einzugsermächtigung benötigt um die Kfz-Steuern abbuchen zu können.

Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung Nachweis über gültigen TÜV und gültige ASU.

Kfz-Kennzeichen - nur bei Landkreiswechsel Bei einem Umzug in einen anderen Landkreis sind die Kfz-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb eines Landkreises kann das alte Nummernschild behalten werden. Das Abgeben bei der Zulassungsstelle ist somit nicht notwendig.

Auto abmelden

Die Abmeldung des Kraftfahrzeugs erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle. Seit März 2007 muss nicht mehr zwingend zwischen endgültiger Abmeldung und vorübergehender Abmeldung entschieden werden. Die Abmeldedauer ist auf maximal sieben Jahre festgelegt. Wer sein Auto endgültig Stilllegen möchte kann dies selbstverständlich auch tun. Dafür ist ein Nachweis einer zertifizierten Annahmestelle für Altautos vorzulegen.

Was wird zum Abmelden eines Autos benötigt

Zulassungsbescheinigung I und II

Bei älteren Autos entspricht die Zulassungsbescheinigung I dem Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung II dem Fahrzeugbrief.

Kennzeichen Die nach der Abmeldung nicht mehr benötigten Autoschilder bzw. Kfz-Kennzeichen müssen ebenfalls abgegeben werden.

Bargeld

Die Kosten für das Abmelden betragen zwischen 5 und 30 Euro, je nach Bezirk und Zulassungsstelle.

Sonderfall beim endgültigen Abmelden eines Kraftfahrzeugs Verwertungsnachweis einer anerkannten Annahmestelle für stillgelegte Fahrzeuge.

Weitere Infos

Ein Auto muss nicht vom Fahrzeughalter persönlich abgemeldet werden. Dies kann auch ein Bekannter tun und dies sogar ohne Vollmacht. Mit schriftlichem Antrag kann ein Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Reservierung am Abmeldetag eingereicht wird. Ansonsten kann nach Abmeldung das Kennzeichen sofort frei vergeben werden.