Führerscheinklassen

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Informationen und Tipps für Verkehrsteilnehmer

Sicherheitsabstand

Ein zu geringer Sicherheitsabstand führt oft zu Auffahrunfällen oder schweren Verkehrsunfällen.

Besonders bei schlechten Straßenverhältnissen sollte verstärkt auf ausreichend Abstand geachtet werden. Die gängigen Strafen für zu dichtes Auffahren sind in den folgenden Tabellen nachzulesen.

Bei Geschwindigkeiten von über 80km/h
Abstand zum vorausfahrenden FahrzeugBußgeldPunkteFahrverbot*
5/10 des halben Tachowertes in Metern75 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes in Metern100 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes in Metern160 €1 Punkt1 Monat
2/10 des halben Tachowertes in Metern240 €1 Punkt2 Monate
1/10 des halben Tachowertes in Metern320 €1 Punkt3 Monate

*Fahrverbot wird nur bei Geschwindigkeiten über 100km/h verhängt

Bei Geschwindigkeiten von über 130km/h
Abstand zum vorausfahrenden FahrzeugBußgeldPunkteFahrverbot*
5/10 des halben Tachowertes in Metern100 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes in Metern180 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes in Metern240 €2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes in Metern320 €2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes in Metern400 €2 Punkte3 Monate

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Hinweise zur Einschätzung des Sicherheitsabstandes

Es gibt mehrere Faustregeln um den passenden Abstand herauszufinden. Eine einfache Methode ist es, sich einen Punkt am Straßenrand zu merken den das Vorausfahrende Fahrzeug gerade passiert. Dann zählt man die Sekunden, bis man selbst an dem Punkt ankommt. Somit hat man den  Abstand in Sekunden zum Vordermann.

In Ortschaften sollte dabei mindestens ein "Ein-Sekunden-Abstand" eingehalten werden. Auf Landstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100km/h sollte  mindestens ein Drei-Sekunden-Abstand zwischen Fahrzeugen liegen. Bei schlechten Straßenverhältnissen (Nässe, Glatteis, verschmutzte Fahrbahn) entsprechend mehr.

Eine weitere häufig angewendete Faustregel zur Ermittlung des Mindestabstands ist die halbe Tacho-Geschwindigkeit in Metern. Wenn Beispielsweise mit 120 km/h gefahren wird, sollte der Mindestabstand 60 Meter sein. Zur Abschätzung der Entfernung zum Vordermann kann man sich an den Begrenzungspfosten orientieren. Hier beträgt der Abstand von Pfosten zu Pfosten 50 Meter.