Bei geringer Profiltiefe des Reifens verlängert sich der Bremsweg und das Unfallrisiko durch Aquaplaning steigt sehr deutlich. Die vorgeschriebene gesetzliche Profiltiefe liegt bei mindestens 1,6 mm. Regelmäßiges Prüfen des Reifenprofils und ein frühzeitiger Wechsel der Reifen ist durchaus ratsam.
Bei einem Verkehrsunfall mit abgefahrenen Reifen verliert man im schlimmsten Fall sogar den Versicherungsschutz.
Eine Mindestprofiltiefe für Winterreifen von 4 mm
Eine Mindestprofiltiefe für Sommerreifen von 2,5 mm
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen | 40 € | - |
Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen - mit Verkehrsbehinderung | 80 € | 1 Punkt |
Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen - mit Gefährdung anderer | 100 € | 1 Punkt |
Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen - mit Unfall | 120 € | 1 Punkt |
Führen eines Kraftfahrzeugs (ausgenommen Mofas) oder Anhängers mit unzureichender Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe der Bereifung | 60 € | 1 Punkt |
Bereitstellen oder Anordnen zur Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (ausgenommen Mofas) oder Anhängers mit unzureichender Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe der Bereifung | 75 € | 1 Punkt |
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Neben dem passenden Reifenprofil ist auch der Reifendruck ein wichtiger Faktor für eine gute Fahrt. Diesen sollte man ebenso regelmäßig kontrollieren - am besten im vier Wochenrhythmus. Angemessener Reifendruck schont das Material und spart Kraftstoff ein - bei den hohen Benzinpreisen ein lohnender Aufwand.
Zusatz
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind bei Kraftfahrzeugen Winterreifen vorgeschrieben. Als Winterreifen zählen Matsch- und Schneereifen (M+S), Ganzjahresreifen und die Winterreifen mit der Schneeflocke. Da beispielsweise das M+S Symbol nicht geschätzt ist und Reifenhersteller ohne Eignungsprüfung auf Wintertauglichkeit dieses Symbol verwenden können, sollte auf Billigreifen verzichtet werden.