Hier erfährst Du mehr darüber, wieviele Personen Du mit welcher Fahrerlaubnis befördern darfst.
auf 5 Jahre
B
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse D1 - kleinere Omnibusse
Omnibusse die für maximal 16 Fahrgäste (ohne Fahrer) ausgelegt sind.
Die Länge des Omnibusses darf bis zu 8 Metern betragen.
Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B.
Alte Klasse D1 - leicht abgeändert
auf 5 Jahre
B, BE, D1, ggf. C1E
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse D1E - kleinere Omnibusse mit Anhänger
Omnibusse die für maximal 16 Fahrgäste (ohne Fahrer) ausgelegt sind.
Die Länge des Omnibusses darf bis zu 8 Metern betragen.
Anhänger über 750 kg sind erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse von Omnibus + Anhänger nicht über 12 t liegt.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Falls die Führerscheinklasse C1 vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse C1E geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse D1.
Alte Klasse D1E - leicht abgeändert
auf 5 Jahre
B, BE, D1
ab 24 Jahren
Führerscheinklasse D - Busführerschein - Omnibusse
Omnibusse die für mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt sind. Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B und einen positiven ärztlichen Gesundheitcheck.
Unveränderte alte Klasse D - alles wie vor dem 19.01.2013
auf 5 Jahre
D1E, D, B, BE, (C1E)
ab 24 Jahren
Führerscheinklasse DE - Omnibusse mit Anhänger
Kraftomnibusse mit über 16 Fahrgastplätzen. Anhänger können auch mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg gefahren werden.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Falls die Führerscheinklasse C1 vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse C1E geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse D.
Unveränderte alte Klasse DE - alles wie vor dem 19.01.2013
auf 5 Jahre
B
ab 21 Jahren
Führerscheinklasse D1 - kleinere Omnibusse
Omnibusse mit maximal 16 Fahrgastplätzen.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B. Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B.
auf 5 Jahre
B, BE, ggf. C1E
ab 21 Jahren
Führerscheinklasse D1E - kleinere Omnibusse mit Anhänger
Omnibusse mit maximal 16 Fahrgastplätzen.
Anhänger über 750 kg sind erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse von Omnibus + Anhänger nicht über 12 t liegt.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Falls die Führerscheinklasse C1 vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse C1E geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse D1.
auf 5 Jahre
S, L, M, D1
ab 21 Jahren
Führerscheinklasse D - Busführerschein - Omnibusse
Kraftomnibusse mit über 16 Fahrgastplätzen. Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B und einen positiven ärztlichen Gesundheitcheck.
auf 5 Jahre
D1E, BE, ggf. C1E
ab 21 Jahren
Führerscheinklasse DE - Omnibusse mit Anhänger
Kraftomnibusse mit über 16 Fahrgastplätzen. Anhänger können auch mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg gefahren werden.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Falls die Führerscheinklasse C1 vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse C1E geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse D.
Die genauen Kosten für den Busführerschein können im Vorfeld nicht bestimmt werden.
Das liegt am unterschiedlichen Lernerfolg der Fahrschüler und den individuelle Preise der Fahrschulen. Die Pflichtstunden für den Busführerschein hängen zudem von dem Führerschein Vorbesitz ab.
Erwerb der Führerscheinklasse D mit Vorbesitz (über 2 Jahre) der Klasse B
33 Stunden Grundausbildung
12 überland Fahrstunden
8 Autobahn Fahrstunden
5 Nacht Fahrstunden
Berechnung: 58 Stunden zu je 70 Euro (fahrschulsabhängiger Stundensatz) = 4.060 € für praktische Pflichtstunden
6 Doppelstunden Grundwissen
18 Doppelstunden Spezialwissen
Grundbetrag ist ebenfalls von der Fahrschule abhängig beträgt ca. 270 €.
Prüfungsanmeldung (praktisch) ca. 150 €
Die Gesamtkosten für den Busführerschein beginnen somit bei ca. 4.480 €
In der Regel werden zu den berechneten Pflichtfahrstunden noch weitere Fahrstunden benötigt.
Zusatzkosten für Passfoto, Sehtest, erste Hilfekurs o.Ä. müssen zusätzlich berücksichtigt werden.