Führerscheinklassen

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Informationen und Tipps für Verkehrsteilnehmer

Übersicht der neuen EU Führerscheinklassen

Hier findest Du alle neuen Führerscheinklassen beschrieben, damit jeder schnell erkennt welche Fahrzeuge er fahren darf.

Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 gehören längst der Vergangenheit an.
Seit Januar 1999 gelten europaweit einheitliche neue Klassen.

Führerschein Klasse 3

Folgendes darf mit der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
  • Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
  • Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h.


Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:

  • In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen
  • Mit Einschränkungen und auf Antrag kann zusätzlich die Führerscheinklasse CE erteilt werden.
    Einschränkungen sind:
    - Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
    - Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.


Die Führerscheinklasse T kann auf Antrag ebenfalls erteilt werden. Jedoch muss der Antragsteller hierfür in der Forst- oder Landwirtschaft tätig sein.

Eine Sonderregelung gilt für alle, welche die Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben. Diese Personen sind auch berechtigt, Kleinkrafträder der Klasse A1 zu fahren.

Alle alten Führerscheine der Klasse 3 behalten ihre Gültigkeit, es besteht momentan also keine Umtauschpflicht. Erst 2033 wird der Umtausch auf den neuen EU Führerschein in Scheckkartenformat zwingend. Mit dem neuen EU Führerschein kommt jedoch eine Änderung zum tragen. Er muss alle 15 Jahre erneuert werden, jedoch muss man dazu weder eine Prüfung ablegen noch eine gesunheitliche Untersuchung machen lassen.

Um jedoch Probleme im europäischen Ausland zu vermeiden, ist vor Ausreise ein Umtausch zu empfehlen. Die Polizei in unseren EU-Mitgliedsländern ist vermutlich mit den alten Führerscheinklassen (z.B. Klasse 3) überfordert und es könnten unnötige  Schwierigkeiten auftreten.

Hier gehts zum "neuen Autoführerschein" - der Führerschein Klasse B.

Reform der Führerscheinklassen ab dem 19.01.2013

Änderungen der Führerscheinklassen 2013.

Die PKW-Klasse wird erweitert. Die neue Klasse "B 96" wird künftig benötigt, wenn ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. Für die Führerscheinklasse B96 ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der Vorbesitz der Führerschein Klasse B Voraussetzung.

Bei den Motorrad-Klassen kommt die neue Klasse "AM" hinzu. Diese  entspricht den Führerscheinklassen M und S.

Alle Änderungen an den Führerschein-Klassen ab Januar 2013 sind bei den jeweiligen Führerscheinklassen zu finden.

Führerscheinklassen - Besonderheiten: Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17 Jahren (BF17)

Seit Januar 2011 ist begleitetes Fahren mit 17 Jahren bundesweit möglich. 

Eingeschlossene Führerscheinklassen sind: Führerschein-Klasse M, L und S

Voraussetzungen
Um den Führerschein mit 17 zu erlangen, muss natürlich zuvor die normale Führerscheinprüfung der Klasse B oder BE bestanden werden. Um sich bei einer Fahrschule anmelden zu können braucht man die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und muss mindestens 16,5 Jahre alt sein. Auch ist es notwendig einen Antrag beim zuständigen Amt einzureichen.

Nach amtlicher Zustimmung kann die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Voraussetzungen der Begleitperson
Die Begleitperson muss seit fünf Jahren ohne Unterbrechung die Führerscheinklasse B besitzen,  mindestens 30 Jahre alt sein und darf maximal drei Punkte in Flensburg haben. Außerdem muss die Begleitperson auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein und darf die Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht überschreiten. Für den Fahrer gilt die 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger. Die Begleitperson darf nicht aktiv in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, da sie nicht der Fahrzeugführer ist.
Weil der Führerschein mit 17 eine nationale Regelung in Deutschland ist, darf auch nur in Deutschland mit 17 Jahren gefahren werden. Einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar, da dort ebenfalls der Führerschein mit 17 Jahren ermöglicht wird.

Durch die erworbene Fahrpraxis in Anwesenheit einer erfahrenen Begleitperson sollen schwere Unfälle bei Fahranfängern minimiert werden.

Führerscheinklassen die es nur in Deutschland gibt

Grundsätzlich kommen in Deutschland die EU Führerscheinklassen zur  Anwendung. Zudem gibt es noch einige nationale Führerscheinklassen wie:

  • Führerscheinklasse L
  • Führerscheinklasse T
  • Führerscheinklasse S

Führerscheinklasse AM ab 15 Jahren

Diese Sonderregelung gilt ab dem 01.05.2013 in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier kann die Fahrerlaubnis mit dem 15. Lebensjahr erlangt werden. Diese Sonderregelung ist ein Modellversuch und zunächst auf fünf Jahre ausgelegt.