
Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 gehören längst der Vergangenheit an.
Seit Januar 1999 gelten europaweit einheitliche neue Klassen.
Eine Sonderregelung gilt für alle, welche die Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben.
Diese Personen sind auch berechtigt, Kleinkrafträder der Klasse A1 zu fahren.
Alle alten Führerscheine der Klasse 3 behalten ihre Gültigkeit, es besteht also keine Umtauschpflicht. Um jedoch Probleme im europäischen Ausland zu vermeiden, ist vor Ausreise ein Umtausch zu empfehlen. Die Polizei in unseren EU-Mitgliedsländern ist vermutlich mit den alten Führerscheinklassen überfordert und es könnten unnötige Schwierigkeiten auftreten.
Seit Januar 2011 ist begleitetes Fahren mit 17 Jahren bundesweit möglich.
Eingeschlossene Führerscheinklassen sind: Führerschein-Klasse M, L und S
Durch die erworbene Fahrpraxis in Anwesenheit einer erfahrenen Begleitperson sollen schwere Unfälle bei Fahranfängern minimiert werden. Die Begleitperson muss seit fünf Jahren ohne Unterbrechung die Führerscheinklasse B besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und darf maximal drei Punkte in Flensburg haben.